Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einlassung — Einlassung,die:⇨Bemerkung(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Einlassung — Ein|las|sung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Stellungnahme einer Partei zum Vortrag der Gegenpartei, bes. des Beklagten zur Klage * * * Ein|las|sung, die; , en (bes. Rechtsspr.): Äußerung, Stellungnahme, Aussage: die E. des Angeklagten hören. * * * Einlassung … Universal-Lexikon
Einlassung — Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.[1] Zivilprozess Im Zivilprozess zielt die Einlassung auf… … Deutsch Wikipedia
Einlassung auf die Klage — Einlassung auf die Klage, so v.w. Contestation 2) … Pierer's Universal-Lexikon
Einlassung — Ein|las|sung (besonders Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… … Pierer's Universal-Lexikon
Alfred Kramer — (* 7. November 1898 in Waldenburg, Schlesien; † 29. Mai 1946 im Landsberg am Lech) war SS Oberscharführer und Verantwortlicher für einen Gefangenentransport bei der Evakuierung des KZ Warschau sowie Lagerführer des KZ Außenlagers Kaufering I. Als … Deutsch Wikipedia
Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Contestation — (v. lat. Contestatio), 1) Erweisung durch Zeugen, Zeugniß; daher Contestiren, durch Zeugen bestätigen, bezeugen; 2) C. litis, im Civilproceß die förmliche Antwort od. Einlassung auf die der Klage zu Grunde liegenden Thatsachen. Die C. (auch… … Pierer's Universal-Lexikon